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Justitias Töchter

Geschlecht und Recht – 4 Jahre Dritte Option

Mit dem Beschluss zur sogenannten „Dritten Option“ traf das Bundesverfassungsgericht vor vier Jahren, am 10.10.2017, eine bahnbrechende Entscheidung. Erstmals anerkannte es Geschlechtsidentitäten jenseits der binären Zweigeschlechtigkeit und betonte deren grundrechtlichen Schutz. Anlässlich des Jubiläums des Beschlusses geht es in der 18. Folge „Justitias Töchter – der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ um ein urfeministisches Thema: Geschlecht im Recht.