Radio Blau startet ins neue Jahr mit einem sorgenvollen Blick auf seine UKW-Frequenzen. Diese haben wir bis Mitte 2025 gemeinsam mit dem Sender Apollo Radio genutzt. Nachdem Apollo Radio seine UKW-Ausstrahlung eingestellt hat, würden wir gern die bisher geteilte Frequenz künftig rund um die Uhr nutzen.
Eine erste Prüfung dieses Anliegens durch die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) wurde jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass nach § 5a des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) eine zeitliche Ausweitung der analogen UKW-Verbreitung auf 24 Stunden täglich rechtlich unzulässig sei. UKW-Kapazitäten dürften demnach nur im bisherigen Umfang bestehender Zulassungen und ausschließlich zur Schließung technischer Versorgungslücken zugewiesen werden.
Der Betreiber des UKW-Sendenetzes, UPLINK, hat uns nun zum 30. Juni 2026 die Nutzung unserer bisherigen Frequenzen vollständig gekündigt, da sich der Betrieb einer lediglich halbtägig genutzten Frequenz für ihn wirtschaftlich nicht mehr lohnt.
Das Gesetz besagt jedoch: „Die Landesanstalt kann solche Kapazitäten an Rundfunkveranstalter vergeben, soweit dies zur Verbesserung der Versorgung im Sinne der Zulassung erforderlich ist und die Zulassung erstmals vor dem 1. Januar 2019 erteilt wurde.“ Eine konkrete Festlegung der täglichen Sendezeit, mit der diese Zulassung erteilt worden sein muss, enthält das Gesetz nicht.
Würde die Landesmedienanstalt das Sächsische Privatrundfunkgesetz entsprechend auslegen und uns den Betrieb einer 24-Stunden-Frequenz die Weiterförderung der geringfügig steigenden Sende- und Leitungskosten ermöglichen, stünde einem Weiterbetrieb unserer Frequenzen durch UPLINK nichts im Wege.
Wir werden daher gegen den aktuellen Bescheid der SLM Widerspruch einlegen und im Januar das Gespräch mit der Politik suchen. Wer den Erhalt der UKW-Frequenzen für freie Radios in Sachsen unterstützen möchte, kann sich gern auch an Landtagsabgeordnete sowie an die Landesmedienanstalt wenden.

